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Rath, Wellmann Feinen – Notar und Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 123, 10711 Berlin

Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet in der Bundesrepublik Deutschland „Rechtsanwalt“. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Andreas Pochhammer, Reinhart C. Rath, Karl-Georg Wellmann,Dr. Floian Feinen sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Anwalt“ zu führen.

Der Notar Karl-Georg Wellmann ist darüber hinaus berechtigt, die Berufsbezeichnung „Notar“ zu führen. Die Notare a. D. Reinhart C. Rath und Dr. Andreas Pochhammer sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Notar a. D.“ zu führen.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet in der Bundesrepublik Deutschland „Notar“. Sie üben Hoheitsgewalt für das Land Berlin aus. Zuständig ist die Notarkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Das für den Notar Karl-Georg Wellmann geltende Berufsrecht ergibt sich aus Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG), Kostenordnung (KostO), Dienstordnung für Notare (DONot) und Richtlinie der Notarkammer Berlin, nachzulesen unter www.bnotk.de.

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